zum Gesetzesentwurf der Fraktion der AfD im Thüringer Landtag
Aus Sicht von EmpowerMensch – Beratungszentrum gegen Diskriminierung und dem Thüringer Antidiskriminierungsnetzwerk thadine e.V. stellt sich die vorliegende Problembeschreibung grundlegend verzerrt dar und verkennt zentrale Prinzipien moderner Gleichstellungspolitik.
Das Thüringer Gleichstellungsgesetz verfolgt das Ziel, strukturelle Benachteiligungen abzubauen, die historisch gewachsen und empirisch vielfach belegt sind. Der Begriff der „Unterrepräsentanz“ beschreibt dabei keine bloße Annahme, sondern verweist auf reale Ungleichverteilungen, die nicht allein durch individuelle Entscheidungen erklärbar sind, sondern durch institutionelle Hürden, Rollenbilder und bestehende Machtstrukturen mitbedingt werden. Maßnahmen wie Quotenregelungen oder die Berücksichtigung des unterrepräsentierten Geschlechts bei gleicher Eignung sind daher keine Abkehr von Chancengleichheit, sondern Instrumente, um diese überhaupt erst herzustellen.
Die Kritik, es handele sich um eine „erzwungene Ergebnisgleichheit“, greift zu kurz. Tatsächlich geht es um faire Zugänge, transparente Verfahren und den Abbau von Diskriminierungsrisiken. Ohne solche Instrumente bleibt formale Gleichberechtigung oft wirkungslos, da strukturelle Ungleichheiten fortbestehen.
Auch die Existenz von Gleichstellungs- und Diversitätsbeauftragten ist aus unserer Beratungspraxis heraus zentral. Betroffene von Diskriminierung benötigen niedrigschwellige, institutionell verankerte Anlaufstellen, die unabhängig agieren und auf strukturelle Missstände hinwirken können. Diese Positionen tragen dazu bei, Benachteiligungen sichtbar zu machen, Präventionsmaßnahmen zu entwickeln und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu sichern.
Die vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere die Abschaffung von Gleichstellungsbeauftragten, Quotenregelungen und Diversitätsstrukturen, würden aus unserer Sicht zu einem erheblichen Rückschritt im Diskriminierungsschutz führen. Es besteht die konkrete Gefahr, dass bestehende Ungleichheiten verfestigt und weniger sichtbar werden. Gerade marginalisierte Gruppen wären davon besonders betroffen.
Insgesamt plädieren wir dafür, Gleichstellungspolitik nicht als Gegensatz zur Chancengleichheit zu verstehen, sondern als deren notwendige Voraussetzung. Statt bestehende Instrumente abzubauen, sollten diese weiterentwickelt und an aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen angepasst werden.

