Diskriminierung aufgrund des Lebensalters

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EmpowerMensch – Beratungszentrum gegen Diskriminierung setzt sich aktuell intensiv mit der Diskriminierungskategorie Diskriminierung aufgrund von Lebensalter auseinander. In diese Diskriminierungskategorie fließen alle Diskriminierungserfahrungen ein, die Menschen erleben, weil sie für etwas als zu jung oder zu alt gehalten werden. Diese Diskriminierungskategorie umfasst alle Lebensalter.

Um dem Themenbereich vollumfänglich gerecht zu werden, grenzten wir das Lebensalter ein. In dieser Betrachtung bezieht sich das Lebensalter auf Menschen ab dem 60. Lebensjahr. Ältere Menschen erleben häufig Benachteiligungen im Arbeitsleben oder beim Zugang zu öffentlichen Gesundheits- und Sozialleistungen, aber auch im digitalen Bereich. Zentrale Fragestellungen sind hierbei: Wo und wie werden ältere Menschen diskriminiert? Ist eine Gleichzeitigkeit mit anderen Diskriminierungskategorien, wie beispielsweise aufgrund von chronischer Krankheit oder Behinderung erwartbar? Wie können Menschen erreicht und themenspezifisch sensibilisiert werden? Welche Interventions- und Beratungsmöglichkeiten stehen älteren Menschen zur Verfügung? Welchen Einfluss hat der ambulante und stationäre Pflegekontext auf mögliche Diskriminierungserfahrungen ab den 60. Lebensjahr?

Gemeinsam mit den Auszubildenden der Generalistischen Pflegeausbildung der Berufsbildenden Schule St. Elisabeth in Erfurt nahmen wir die Diskriminierungskategorie Lebensalter explizit unter dem Gesichtspunkt ambulanter und stationärer Pflegekontext in den Fokus und erarbeiteten spezifische Kontaktaufnahmen zu älteren Menschen, wie beispielsweise Anzeigen in verschiedenen regionalen (Tages-) Zeitungen, Infoveranstaltungen in den jeweiligen Pflegeeinrichtungen, die Auslage von Flyern bei Praxen oder die Kontaktaufnahme über Sportvereinen und bei Stadtteilfesten, Kirchen und Märkten.

Dem anschließend erfolgte eine intensive Auseinandersetzung mit dem Landesseniorenrat Thüringen zur Thematik, wie können ältere Menschen erreicht und themenspezifisch sensibilisiert werden. Aber auch welche Interventions- und Beratungsmöglichkeiten stehen Senior:innen zur Verfügung. In Thüringen verfügen die Landkreise und kreisfreien Städte über kommunale Seniorenbeiräte und Seniorenbeauftragte. Sie sind die regionalen Ansprechpersonen und vertreten die Interessen von Senior:innen in den Gemeinden und Landkreisen. Dabei beraten sie die Gemeinden und Landkreise in Angelegenheiten, die Senior:innen betreffen und erarbeiten Stellungnahmen und Empfehlungen. Die jeweiligen Ansprechpersonen finden sich auf der Internetseite des Landesseniorenrates Thüringen.

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